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   VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98   

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https://dejure.org/1999,17013
VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98 (https://dejure.org/1999,17013)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1999 - 4 K 2672/98 (https://dejure.org/1999,17013)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 4 K 2672/98 (https://dejure.org/1999,17013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage durch die Bauordnungsbehörde; Bauplanungsrechtliche Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der Wasserschutzgebietsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.12.1996 - 22 N 95.3196
    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    In ein Wasserschutzgebiet dürfen insbesondere nur solche Grundstücke einbezogen werden, die im Einzugsbereich des zu schützenden Trinkwasserbrunnens liegen und von denen nach den gegebenen Erkenntnismöglichkeiten aufgrund eingehender Prüfung der örtlichen Verhältnisse Einwirkungen auf das zu schützende Grundwasser ausgehen können (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 22 N 95.3196 -, m.w.N.).

    Es ist deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Wasserbehörde sich bei der näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 22 N 95.3196 -, m.w.N.).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    Daraus resultiert allerdings nicht schon die Ungültigkeit der gesamten Wasserschutzgebietsverordnung, da grundsätzlich eine Verordnung nicht für nichtig erklärt werden soll, wenn sie im Einklang mit der Verfassung ausgelegt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1953, 1 BvL 104/52, BVerfGE 2, 266 (283)).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    Die Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie bemißt sich danach, welche Befugnisse welchem Eigentümer zum Zeitpunkt der gesetzgeberischen Maßnahme konkret zustehen (BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985, 1 BvL 57/79, BVerfGE 70, 191 f (201)).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    4 VwGO ist es kennzeichnend, dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998, 4 C 14/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1996, 4 B 212/95).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    Das berechtigte Interesse fehlt auch nicht etwa deshalb, weil der von der Klägerin beabsichtigte Entschädigungsprozeß offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. zu dieser Frage z.B. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1984 - 8 C 93.82 -, NJW 1985, 876, und vom 28. August 1987 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    Die Voraussetzungen unter denen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden kann, müssen zwar für jede darin einbezogenen Teilfläche gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1984, - 4 B 157.83, BayVBl 1984, 371).
  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    Das berechtigte Interesse fehlt auch nicht etwa deshalb, weil der von der Klägerin beabsichtigte Entschädigungsprozeß offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. zu dieser Frage z.B. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1984 - 8 C 93.82 -, NJW 1985, 876, und vom 28. August 1987 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926).
  • BVerwG, 22.01.1996 - 4 B 212.95
    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98
    4 VwGO ist es kennzeichnend, dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998, 4 C 14/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1996, 4 B 212/95).
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